Maklergebühr-Zurück.de

Für über 1.600 Makler können wir belegen, wann der Maklervertrag unwirksam war.
Erfahren Sie in Sekunden, wie Ihre Chancen stehen! Inklusive Zinsberechnung!
Vertretung zu normalen Rechtsanwaltsgebühren oder Erfolgshonorar!
Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Sie Ihre Maklergebühr – auch Maklerprovision, Courtage oder Maklerlohn genannt – zurückfordern, wenn Sie als Immobilienkäufer zwischen 2016 und heute einen Maklervertrag online abgeschlossen haben, bei dem der Button nicht mit „zahlungspflichtig bestellen“ nach § 312j Abs. 3 BGB beschriftet war. Der Maklervertrag ist in diesen Fällen unwirksam, sodass die gezahlte Provision nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihren Anspruch und vertritt Sie direkt – zurückbekommen, was Ihnen zusteht!
Ihre Kanzlei

Rechtsanwalt Felix Thiede, LL.M. Eur., M.A. Phil.
T: +49 561 49940002E: anwalt@maklergebuehr-zurueck.deLinkedIn-Profilwww.pyraidion.deDie Pyr AIdion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen spezialisierte Kanzlei. Durch den Einsatz modernster IT-Infrastruktur und künstlicher Intelligenz bearbeiten wir eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit höchster Effizienz — und geben diesen Kostenvorteil direkt an unsere Mandanten weiter. Unsere forensische Datenbank umfasst bereits knapp 3.000 Maklerunternehmen und wächst mit jedem neuen Fall. Dieses gebündelte Wissen stärkt die Argumentation in jedem einzelnen Verfahren.
Felix Thiede ist Gründer und Geschäftsführer der Pyr AIdion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist ein auf Konfliktlösung spezialisierter Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei gunnercooke*. Er bringt Erfahrung aus weltweit führenden Großkanzleien mit: Skadden, Quinn Emanuel und Ashurst. Unter anderem hat er an hochkomplexen Streitigkeiten mit Streitwerten in Milliardenhöhe mitgewirkt — darunter auch Massenverfahren, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite.
* Dieses Verfahren wird von Rechtsanwalt Felix Thiede persönlich und nicht im Rahmen seiner Tätigkeit bei gunnercooke betrieben.
Der „zahlungspflichtig bestellen“-Button fehlt bei Millionen von Maklerverträgen. Wir setzen neuste IT-Tools ein, um hohe Fallzahlen mit größtmöglicher anwaltlicher Expertise zu bearbeiten. Dadurch sinken die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit so sehr, dass wir mit unseren Mandanten die Vertretung zu gesetzlichen Gebühren vereinbaren können.
Wir arbeiten grundsätzlich zu gesetzlichen Gebühren. Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Mindestvergütung, die Rechtsanwälte verlangen müssen. Sie erhalten also erstklassige Großkanzlei-Expertise, ohne Großkanzlei-Preise zu bezahlen. Zusätzlich bieten wir in geeigneten Fällen sogar eine Vertretung gegen Erfolgshonorar an, sodass Sie Ihr Kostenrisiko verringern können.
Datenbank statt Erinnerung. Unser Team aus Rechtsanwälten und Informatikern hat mit IT-forensischen Methoden bereits knapp 3.000 Immobilienmakler systematisch geprüft. Für über 1.600 Makler wissen wir, wann der Maklervertrag unwirksam war. Sie müssen sich an nichts erinnern! Hier erfahren Sie mehr über uns.
Stetig bessere Beweislage. Unsere Datenbank wird mit jedem Fall stärker. Mehr Betroffene bedeuten eine bessere Beweislage – auch für Ihren Fall.
Wenn Sie diese Seite weiterempfehlen, stärken Sie also direkt die Datenbasis, auf der Ihr eigener Fall aufbaut.
Hinter maklergebuehr-zurueck.de steht die Pyr AIdion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegründet von Rechtsanwalt Felix Thiede (LL.M. Eur., M.A. Phil.). Felix Thiede ist zugleich Partner für Dispute Resolution bei der internationalen Wirtschaftskanzlei gunnercooke* und bringt jahrelange Erfahrung aus international führenden Großkanzleien wie Skadden, Quinn Emanuel und Ashurst mit. Die Pyr AIdion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbindet anwaltliche Expertise mit hochspezialisierter Informationstechnologie: Eine selbstentwickelte, stetig lernende Datenbank und automatisierte Prozesse — unter anderem basierend auf künstlicher Intelligenz — ermöglichen es, eine Vielzahl von Fällen effizient und mit höchster Qualität zu bearbeiten. Mehr erfahren Sie unter Ihre Kanzlei und auf unserer Über-uns-Seite.
* Dieses Verfahren wird von Rechtsanwalt Felix Thiede persönlich und nicht im Rahmen seiner Tätigkeit bei gunnercooke betrieben.
Wir bieten in geeigneten Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung nach § 4a RVG an. Unser Honorar wird nur insoweit fällig, als Ihr Fall erfolgreich ist. Im Gegenzug vereinbaren wir mit Ihnen, dass wir in Höhe der vom Gegner zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zuzüglich eines prozentualen Anteils am erstrittenen Betrag vergütet werden.
Voraussetzung ist, dass Sie bei verständiger Betrachtung ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würden (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG). Bei der Rückforderung von Maklerprovisionen ist das regelmäßig der Fall, weil die gesetzlichen Prozesskosten schnell mehrere Tausend Euro erreichen.
Vor Abschluss der Vereinbarung informieren wir Sie über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und die Kostenrisiken, den Unterschied Ihrer Kostenlast bei Erfolg und Misserfolg mit und ohne Erfolgshonorar, etwaige Erstattungsansprüche gegen die Gegenseite oder Dritte sowie mögliche Auswirkungen auf Prozesskostenhilfe (§ 4a Abs. 3 RVG).
Beispiel: Streitwert 25.000 EUR (1. Instanz, inkl. vorgerichtlicher Tätigkeit)
| Regulär (RVG) | Erfolgsbasiert (15 %) | |
|---|---|---|
| Sie verlieren | ||
| Eigene Anwaltskosten | 3.522,46 EUR | 0,00 EUR |
| Gegnerische Anwaltskosten | 2.781,63 EUR | 2.781,63 EUR |
| Gerichtskosten | 1.306,50 EUR | 1.306,50 EUR |
| Gesamtrisiko | 7.610,59 EUR | 4.088,13 EUR |
| Sie gewinnen | ||
| Rückerstattung | 25.000,00 EUR | 25.000,00 EUR |
| Erfolgshonorar (25 % zzgl. USt) | – | −4.462,50 EUR |
| Erstattete Anwaltskosten (§ 91 ZPO) | (3.522,46 EUR) | (3.522,46 EUR) |
| Sie erhalten | 25.000,00 EUR | 20.537,50 EUR |
Im Gewinnfall trägt die Gegenseite Gerichts- und Anwaltskosten. Die Kostenerstattung wird auf das Erfolgshonorar angerechnet.